Spielordnung der Schachjugend im Schachbezirk Münster e. V
1. Allgemeines
1.1 Diese Spielordnung gilt für alle Turniere, die die Schachjugend im
Schachbezirk Münster e. v. (SJ im SBM) veranstaltet.
1.2 Diese Spielordnung gilt im Rahmen der Spielregeln des Weltschachbundes
(FIDE) und der Spielordnung der Schachjugend Nordrhein-Westfalen.
Ergänzungen und Abweichungen sind möglich, allerdings nicht zu den FIDE-
Regeln und den generell gültigen ("g") Bestimmungen der Spielordnung der
Schachjugend Nordrhein- Westfalen
2. Spielbetrieb
2.1 In der SJ des SBM werden jährlich ausgetragen:
2.1.1 Mannschaftsmeisterschaften
2.1.2 Einzelmeisterschaften
2.2 Der Jugendausschuss sowie die Jugendversammlung (JV) kann die
Durchführung weiterer Wettbewerbe und weiterer Turniere beschließen.
2.3 Durch Beschluss des Bezirksjugendausschusses kann von dieser
Spielordnung abgewichen werden.
3. Spielberechtigung
3.1 An allen Turnieren können nur Jugendliche teilnehmen, die spielberechtigte
Mitglieder eines dem SBM angehörenden Vereins sind und die das zwanzigste
Lebensjahr vor dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem das Spieljahr endet,
noch nicht vollendet haben.
3.2 Es werden folgende Altersklassen unterschieden:
3.2.1 U20: Jugendliche, die das zwanzigste Lebensjahr vor dem 1. Januar des
Kalenderjahres, in dem das Spieljahr endet, noch nicht vollendet haben.
3.2.2 U 18: Jugendliche, die das achtzehnte Lebensjahr vor dem 1. Januar des
Kalenderjahres, in dem das Spieljahr endet, noch nicht vollendet haben.
3.2.3 U16: Jugendliche, die das sechzehnte Lebensjahr vor dem 1. Januar des
Kalenderjahres, in dem das Spieljahr endet, noch nicht vollendet haben.
3.2.4 U15: Jugendliche, die das fünfzehnte Lebensjahr vor dem 1. Januar des
Kalenderjahres, in dem das Spieljahr endet, noch nicht vollendet haben.
3.2.5 U 14: Jugendliche, die das vierzehnte Lebensjahr vor dem 1. Januar des
Kalenderjahres, in dem das Spieljahr endet, noch nicht vollendet haben.
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3.2.6 U12: Jugendliche, die das zwölfte Lebensjahr vor dem 1. Januar des
Kalenderjahres in dem das Spieljahr endet, noch nicht vollendet haben.
3.2.7. U 10: Jugendliche, die das zehnte Lebensjahr vor dem 1. Januar des
Kalenderjahres , in dem das Spieljahr endet, noch nicht vollendet haben.
3.3 Die Spielberechtigung gilt für alle Turniere, die dem Spieljahr zugeordnet
sind.
3.4 Bei allen Mannschaftsmeisterschaften dürfen nur reine
Vereinsmannschaften antreten.
4 Jugendmannschaftsmeisterschaften (JMM)
Die JMM werden in folgende Altersklassen eingeteilt:
U20 (Jugendbezirksliga), U16 , U15 und U12.
Die einzelnen Klassen können in Gruppen unterteilt werden.
5. .JMM-U20 (Jugendbezirksliga)
5.1 Die Mannschaftsmeisterschaft wird an sechs Brettern ausgetragen. Die
Gastmannschaft führt an den Brettern 1, 3 und 5 die weißen Steine.
5.2 Der Meister der Jugendbezirksliga hat das Recht im Verband zu spielen.
6 JMM U16
6.1 Die Mannschaftsmeisterschaften werden an vier Brettern ausgetragen.
6.2 Der Meister und die zweitplazierte Mannschaft der U 16 Bezirksschülerliga
haben das Recht im Verband zu spielen.
7 JMM U15, U12
7.1 Die Mannschaftsmeisterschaften werden an vier Brettern ausgetragen.
7.2 Der Meister und die zweitplazierte Mannschaft der U15 und der U12
Bezirksschülerliga haben das Recht im Verband zu spielen.
8. Einzelmeisterschaften -Turnierschach
Die Einzelmeisterschaft wird in folgenden Klassen durchgeführt: U18, U16, U14
U12 und U10.
9. Einzelmeisterschaft -Blitzschach
Die Blitzeinzelmeisterschaft wird in folgenden Klassen durchgeführt:
U18, U16, U14 und U12.
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10. Bußen
Bußen werden vom zuständigen Spielleiter oder vom Bezirksjugendwart
verhängt. Die Geldbußen betragen:
1. bei unvollständig oder verspätet abgeschickter Spielberichtskarte: 5 EUR
2. desgleichen nach Erinnerung oder im Wiederholungsfall: 10 EUR
3. bei entschuldigtem Nichtantreten zu einem Mannschaftskampf: 10 EUR
4. Wiederholungsfall: 20 EUR
5. bei unentschuldigtem Nichtantreten zu einem Mannschaftskampf: 20 EUR
zuzüglich Ausgleich der Fahrtkosten nach Maßgabe der Finanzordnung .
des SBM
6. Wiederholungsfall: 30 EUR zuzüglich
7. Zurückziehen einer Mannschaft: 25 EUR
11. Schlussbestimmungen
Alle Qualifizierungsregelungen gelten unter dem Vorbehalt, dass sie von den
übergeordneten Organisationen nicht kurzfristig geändert werden. In diesem
Fall erlässt der Bezirksjugendausschuss Sonderregelungen.
12. lnkrafttreten
Diese Spielordnung ist durch die ordentliche Jugendversammlung (JV) am
09.07.2004 beschlossen worden. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
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